Allgemeine Hinweise
Der Harz bzw. das Land Sachsen-Anhalt bieten vielfältige Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung. Auch die Talsperren und Stausee erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Um gemeinsam die Natur, die Talsperren und dessen Umgebung zu schützen, möchten wir auf einige Regelungen verweisen.
Der Gemeingebrauch ist für die Talsperren im Land Sachsen-Anhalt nicht erklärt. Es ist verboten, Talsperren im Land Sachsen-Anhalt mit Fahrzeugen (auch ohne Eigenantrieb) zu befahren. Ebenso sind das Baden, Tauchen und das Befahren mit Booten, Sportgeräten und sonstigen Wasserfahrzeugen (z. B. Stand Up Paddle, Belly Boote) ohne Genehmigung des Eigentümers und der unteren Wasserbehörde (Landkreis) nicht gestattet. Eine Ausnahmegenehmigung kann nach schriftlichen Antrag erteilt werden.
Rechtsgrundlage: § 25 Wasserhaushaltsgesetz LSA sowie § 29 Abs. 4 Wassergesetz LSA - Die betreffenden Talsperren / Gewässer im Land Sachsen-Anhalt sind in der Anlage zum Wassergesetz LSA aufgeführt.
Drohnennutzung auf unseren Grundstücken
Anfrage: Die Anfrage kann formlos beim Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt als Grundstückseigentümer gestellt werden.
Hinweis: Die Bearbeitungsdauer für Anfragen beträgt mindestens fünf Arbeitstage nach dem Eingang einer vollständigen Anfrage.
Anfrage hier als PDF herunterladen
Unter folgendem Link sind alle wesentlichen und rechtlichen Informationen zur Benutzung von Drohnen nachzulesen:
Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt
Zuständige Behörde für Allgemeinerlaubnis, UAS-Geo-Zonen, UAS-Betriebsgenehmigungen Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Verkehrswesen
Obere Luftfahrtbehörde
Herr Wiegandt
Postfach 20 02 56
06003 Halle / Saale
Tel.: 0345 / 514 1842
Gebühren: Für die Bearbeitung der Anfrage über die Nutzung eines unbemannten Luftfahrzeuges auf den Grundstücken des Talsperrenbetriebes Sachsen-Anhalt wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 € erhoben.
Motivnutzungen für TV-Produktionen
Für Motivnutzungen für TV-Produktionen wird ein Motivnutzungsvertrag geschlossen. Ein entsprechender Vertragsentwurf mit Angabe der Höhe einer Nutzungsentschädigung / Honorar ist dem formlosen Antrag beizufügen.
Privatpersonen / kleine Firmen | 100,00 € pro Dreh / Tag |
Bei zusätzlichen Aufwendungen | 250,00 € pro Dreh / Tag |
Filmdreh / Motivaufnahmen | 500,00 € pro Dreh / Tag |
Filmgesellschaften / Spielfilm | 1.000,00 € pro Dreh / Tag |
Kurzinterviews bzw. aktuelle Berichterstattungen sind kostenfrei.
Aufwendungen, die für den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt durch die Dreharbeiten entstehen, sind kostendeckend zu vergüten.
Befahren des Muldestausees mit einem elektrobetriebenen Boot
Informationen und den Antrag finden Sie hier:
Weitere Informationen
Gebühren: Die Gebühren betragen 65,00 € beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld zuzüglich 35,00 € beim Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt. Der Genehmigungszeitraum ist etwa 5 Jahre.
Ihr Ansprechpartner bei uns
Sollten Sie Fragen zu den o.g. Punkten oder ein anderes Anliegen haben, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Tel.: 03944 9420
Fax: 03944 942200
E-Mail: info@talsperren-lsa.de